Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden.
Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3% der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein Gesamtzuschuss von 30% der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden.
Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 15 Nachhaltigkeitspunkte. Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.
Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130 Quadratmeter für jede einzelne Wohnung gefördert.
(Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria)
Wir beraten Sie gern bei Ihren Überlegungen und helfen Ihnen bei der Berechnung der für Sie in Frage kommenden Förderung.
Hier einige zusätzliche Informations-Materialien:
• Ansuchen zur Photovoltaik-Förderung bei Sanierung ...
• NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 ...
• Broschüre NÖ Wohnbauförderung - Sanierung
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